Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie sich zusätzlich mit dem Dienstbüchlein beim Sektionschef abmelden.
Ausländische Staatsangehörige bitte den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.

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