Wir heissen Sie in Wisen herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter oder via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden.
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der vorherigen Gemeinde, sofern Sie diesen dort hinterlegt haben):
• Identitätskarte oder Reisepass
• Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist.
• Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
• Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
• Urteil gerichtliche Trennung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
• Pass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis im Original per Post senden oder am Schalter abgeben
• Arbeitsvertrag
• Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist
• Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Eheschein
• Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
• Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
• Urteil gerichtliche Trennung
• Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn


Kontaktadresse für die Motorfahrzeugkontrolle:
www.mfk-so.ch

Bitte melden Sie Ihre neue Adresse auch der Serafe unter www.serafe.ch

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt