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Heimatausweis

Falls Sie Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie sich mit einem Heimatausweise bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde anmelden. In der Regel sind Heimatausweise für Wochenaufenthalter auf ein Jahr befristet. Wenn z.B. die Ausbildungsdauer belegt werden kann, wird ein Heimatausweis für die Dauer der Ausbildungszeit ausgestellt. Achtung Heimatausweise sind ausschliesslich für Wochenaufenthalte und dürfen nicht mit Heimatscheinen verwechselt werden.

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Verantwortliche Person: Irma Looser
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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