
Heimatschein/Heimatausweis
Begründen Sie in einer Gemeinde eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben.
Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. Den Heimatausweis (Wochenaufenthalter) erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 293 64 90 | kanzlei@wisen.ch |
Name |
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