Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen.


Begründen Sie in einer Gemeinde eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben.
Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. Den Heimatausweis (Wochenaufenthalter) erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.

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