Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Die Wahl erfolgt im Proporz-Wahlverfahren für eine Amtsperiode von vier Jahren. Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Die Sachaufgaben richten sich nach der Gemeindeordung der Einwohnergemeinde Wisen und dem Gemeindegesetz des Kantons Solothurn.
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