
Meldeformular für Solaranlagen
Dieses Formular ist ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen der Baubehörde der Standortgemeinde einzureichen. Die örtliche Baubehörde prüft, ob es sich um eine bewilligungs- oder meldepflichtige Anlage handelt. Wenn bewilligungspflichtig, wird sie das ordentliche Baugesuchsverfahren einleiten (Anlagen ausserhalb der Bauzone brauchen zusätzlich die Zustimmung durch das Bau- und Justizdepartement). Wenn meldepflichtig, wird sie die Bauherrschaft, die Solothurnische Gebäudeversicherung und evtl. andere Instanzen wie Feuerwehr etc. darüber informieren.
Hinweis: Solaranlagen welche nicht auf einem (Flach-)Dach, sondern zum Beispiel an einer Fassade, auf einer Lärmschutzwand etc. errichtet werden sollen, sind immer baubewilligungspflichtig.
Das Meldeformular ist der örtlichen Baubehörde der Standortgemeinde spätestens 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.