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Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Verantwortlich: Schmid, Erich

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Mittwoch abgeführt (siehe Abfallkalender. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Containern (gemäss Abfallreglement) - versehen mit einer Abfallmarke - bereit.

Die Gebühren entnehmen Sie unserem Gebührenreglement.
Gebührenmarken sind bei der Gemeindekanzlei und beim Haus-Service der Post erhältlich (beim Haus-Service der Post mit dem Provisionszuschlag für den Verkauf).

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Info, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Preis: gemäss Gebührenreglement


Publikationen

Name Datum Laden
Abfallreglement 04.02.2005 (pdf, 114.1 kB)
Entsorgungskalender 11.01.2023 (pdf, 73.4 kB)


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