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Meldeformular für Solaranlagen

Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Verantwortlich: Schmid, Erich

Dieses Formular ist ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen der Baubehörde der Standortgemeinde einzureichen. Die örtliche Baubehörde prüft, ob es sich um eine bewilligungs- oder meldepflichtige Anlage handelt. Wenn bewilligungspflichtig, wird sie das ordentliche Baugesuchsverfahren einleiten (Anlagen ausserhalb der Bauzone brauchen zusätzlich die Zustimmung durch das Bau- und Justizdepartement). Wenn meldepflichtig, wird sie die Bauherrschaft, die Solothurnische Gebäudeversicherung und evtl. andere Instanzen wie Feuerwehr etc. darüber informieren.

Hinweis: Solaranlagen welche nicht auf einem (Flach-)Dach, sondern zum Beispiel an einer Fassade, auf einer Lärmschutzwand etc. errichtet werden sollen, sind immer baubewilligungspflichtig.

Das Meldeformular ist der örtlichen Baubehörde der Standortgemeinde spätestens 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.

 


Dokument Meldeformular_fur_Solaranlagen.pdf (pdf, 190.6 kB)

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