Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen.

Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten (Informationen beim Sektionschef).

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