Die Höhe der Hundegebühr in Wisen richtet sich nach dem Gebührenreglement. Die Gebührenpflicht besteht für alle Hunde, welche am Stichtag 1. April mindestens drei Monate alt sind.

Die Hundehalter/innen melden bei der Hundedatenbank www.amicus.ch folgende Ereignisse:
  • Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Neue Hundehalter erhalten auf der Gemeindeverwaltung eine Personen-ID (Neu-Registrierung), welche für die Anmeldung des Hundes auf der Datenbank Amicus benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch oder beim Veterinärdienst des Kantons Solothurn.

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