Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigen. Hierauf können Sie die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annullieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon