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Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In vielen Kantonen sind die Gemeinden dafür zuständig.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Einbürgerungsverfahren
Ansprechspersonen: Christ Fridolin
zuständig: Bürgergemeinde
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