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Hundesteuer: Gemeinde

Die Höhe der Hundegebühr in Wisen richtet sich nach dem Gebührenreglement. Die Gebührenpflicht besteht für alle Hunde, welche am Stichtag 1. April mindestens drei Monate alt sind.

Die Hundehalter/innen melden bei der Hundedatenbank www.amicus.ch folgende Ereignisse:
  • Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Neue Hundehalter erhalten auf der Gemeindeverwaltung eine Personen-ID (Neu-Registrierung), welche für die Anmeldung des Hundes auf der Datenbank Amicus benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch oder beim Veterinärdienst des Kantons Solothurn.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
Ansprechspersonen: Looser Irma
zuständig: Finanzverwaltung
Gemeindekanzlei
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