Hundesteuer: Gemeinde |
Die Höhe der Hundegebühr in Wisen richtet sich nach dem Gebührenreglement. Die Gebührenpflicht besteht für alle Hunde, welche am Stichtag 1. April mindestens drei Monate alt sind. Die Hundehalter/innen melden bei der Hundedatenbank www.amicus.ch folgende Ereignisse: - Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Neue Hundehalter erhalten auf der Gemeindeverwaltung eine Personen-ID (Neu-Registrierung), welche für die Anmeldung des Hundes auf der Datenbank Amicus benötigt wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch oder beim Veterinärdienst des Kantons Solothurn. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
Ansprechspersonen: | Looser Irma |
zuständig: | Finanzverwaltung Gemeindekanzlei |
|