Schiesspflicht |
Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
Ansprechspersonen: | Lanz Jan |
zuständig: | Sektionswesen, Kreiskommando |
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