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Schiesspflicht

Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
Ansprechspersonen: Lanz Jan
zuständig: Sektionswesen, Kreiskommando
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