
Kanalisationsgesuch
Bei Neubauten und bei Neuanschlüssen an die öffentliche Kanalisation ist ein Kanalisationgesuch einzureichen.
Das Kanalisationsgesuch ist unter Beigabe des Kanalisatinonskatasterplanes, des Umgebungsplanes, der Kanalisationsdetailpläne (Grundrisse,Schnitte) in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Für Aufbrüche auf öffentlichem Areal ist ein separates Gesuch einzureichen. Aktionen
Verantwortliche Person: Erich Schmid Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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