Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter oder via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden.
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen.
• Identitätskarte oder Reisepass
• Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist.
• Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
• Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
• Urteil gerichtliche Trennung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
• Pass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis im Original per Post senden oder am Schalter abgeben
• Arbeitsvertrag
• Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist
• Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Eheschein
• Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
• Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
• Urteil gerichtliche Trennung
• Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn

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